| Wir bewerten
private Homepages aller Art, sofern sie nicht gegen geltendes Recht
verstoßen, oder einem unserer Disqualifikationsgründe entsprechen.
So bald deine Bewerbung bei uns
eingetroffen ist,
werden wir deine Homepage besuchen und einem ersten Check
unterziehen.
Sollte deine Seite unseren Kriterien entsprechen, werden wir dich
innerhalb von 1 Wocher nach Erhalt der Bewerbung per Mail
und deiner persönlichen ID Nummer benachrichtigen.
Sollten uns aber bei dem ersten Besuch Disqualifizierungspunkte
auffallen, werden wir deine Website leider nicht in den Status
aufnehmen und dir dies schriftlich
mitteilen.
Bitte lasse uns für die Bewerbung deiner Seite 4-8 Wochen Zeit. Je
nach Inhalt und Umfang sind bis zu 5 Besuche vorgesehen.
Wir werden deine Seite mit den beiden gängigsten Browsern prüfen.
Mit dem Internet Explorer und Mozilla Firefox, mit
der geläufigsten Bildschirmauflösung von 1024x768.
Sollte deine Seite mit einem Meerchen Award ausgezeichnet werden,
werden wir dir eine E-Mail mit deinem Award,
auf dem deine persönliche ID steht, und einer Laudatio. Solltest du
den Award ausstellen, bitten wir dich, auch die Laudatio
auszustellen.
Es besteht keine Ausstellungs- oder Verlinkungspflicht, dennoch
würden wir uns über beides sehr freuen.
Solltest du um Anmerkungen bei deiner Bewerbung gebeten haben,
werden wir dir diese in einer extra Mail zuschicken.
Dies gilt nur für den Fall, dass du einen Award bekommen hast!
Nach abgeschlossener Bewertung wirst du nach einer Woche aus dem
Status gelöscht.
Solltest du keinen Award bekommen, oder nicht in den Status
aufgenommen werden, werden wir dich darüber natürlich
per E-Mail in Kenntnis setzen. Du kannst dich nach einer Frist
von 3 Monaten noch einmal bewerben.
Hast du einen Award erhalten, kannst du dich nach 6 Monaten um ein
Upgrade bewerben, wenn du der Meinung bist, deine Seite hat sich
verbessert.
Mit deiner Bewerbung um einen unserer Meerchen Awards stimmst du zu,
dass wir im Falle einer Verleihung deine Homepage mit einem
Screenshot (mit Verlinkung zu deiner
Seite), der Awardgrafik und der Laudatio veröffentlichen dürfen.
Auf die Vergabe eines Awards besteht kein Rechtsanspruch. |